Mit Artikel 1, Absätze 125 und 127, Gesetz Nr. 124/2017 („Jahreswettbewerbsgesetz“) wurden für eine Reihe von Rechtssubjekten, die wirtschaftliche Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung / öffentlichen wirtschaftliche Einrichtungen / Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung unterhalten, eine Reihe von Veröffentlichungs- und Transparenzverpflichtungen vor-gesehen. Dazu gehören auch Vereine wie “La Strada-der Weg ONLUS”.

Mit dem Rundschreiben 11.1.2019, Nr. 2, hat das Arbeitsministe-rium kürzlich eine Reihe von Klarstellungen zu den folgenden Aspekten formuliert:

• Empfängersubjekte
• Gegenstand der betreffenden Verpflichtungen (unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen und erweiterten Bedeutung des Begriffs „wirtschaftlicher Vorteil“)
• Referenzzeitrahmen
• zu veröffentlichende Informationen / Veröffentlichungsmethode

Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Vorteile, die beworben werden, gibt die Norm ein breites Kriterium für deren Identifizierung an. In der Tat betrifft die Verpflichtung, gemäß dem vorgenannten Absatz 125 „Zuschüsse, Beiträge, bezahlte Aufträge und in jedem Fall wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art“. Wie im oben erwähnten Rundschreiben Nr. 2 ausgeführt, gilt es folgende wirtschaftliche Vorteile zu veröffentlichen:

• Beiträge / Zuschüsse / Unterstützungen jeglicher Art von Seiten der öffentlichen Hand oder gleichgestellter Körperschaften;
• von der öffentlichen Hand als Gegenleistung erbrachte wirtschaft-liche Vorteile „d.h. eine Gegenleistung, die eine Vergütung für die erbrachte Dienstleistung oder für die verkauften Waren darstellt (wie sie in Vertragsverhältnissen vorkommt), die sich aus einem Rechtsverhältnis ergibt, das aus kausaler Sicht durch das Bestehen eines Austausch gekennzeichnet ist“.

In Bezug auf den Referenzzeitrahmen hebt das vorgenannte Rundschreiben Nr. 2 hervor, dass alle im vorangegangenen Kalenderjahr (1.1 – 31.12) tatsächlich eingegangenen Beträge „unabhängig von dem Jahr, auf das sie sich beziehen“ veröffentlicht werden müssen (daher ist das Kassa-Prinzip anzuwenden).

Die zu veröffentlichenden Informationen lauten wie folgt: Insbesondere muss angegeben werden:
• Name und Steuernummer des Empfängers
• Name des Beitraggebers
• Summe, die für jedes einzelne zugrunde liegende Rechtsverhältnis erhoben wird
• Inkasso-Datum
• Zahlungsgrund

Rechtliche Verpflichtungen zum Gesetz 124/2017